Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEIN
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, welche der Loipenverein Schwellbrunn-Schönengrund erbringen, inkl. Onlineshop, usw.

1.1. Vertrag und Ausweispflicht
Mit der Bestellung resp. dem Kauf des Langlaufpass oder einer Tageskarte gelten die vorliegenden AGB als vorbehaltlos angenommen.

1.2. Datenschutz
Der Loipenverein Schwellbrunn-Schönengrund verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten. Kundendaten werden lediglich zur Rechnungsstellung resp. Versand der Langlaufpässe verwendet.

1.3. Langlaufpass oder Tageskarte
Alle Langlaufpässe oder Tageskarten sind persönlich und nicht übertragbar.

1.4. Leistungen
Der Langlaufpass Schweiz, die Saison- oder die Tageskarte berechtigen zur Benutzung der Loipen Schwellbrunn-Schönengrund.

2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1. Preise
Der Preis für den Langlaufpass Schweiz wird seitens der Dachorganisation Langlauf Schweiz festgelegt und veröffentlicht. Die Preise für die Saisonkarte Schwellbrunn-Schönengrund sowie die Tageskarte wurden auf Empfehlung der Dachorganisation Langlauf Schweiz festgelegt. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. MWST.

2.2. Zahlung
Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss per Vorkasse (Banküberweisung).

2.3. Währung
Die Preisangaben erfolgen stets in Schweizer Franken.

2.4. Preis- und Leistungsänderungen
Die Dachorganisation Langlauf Schweiz sowie der Loipenverein Schwellbrunn-Schönengrund behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben jederzeit zu ändern.

3. LEISTUNGSERBRINGUNG / RÜCKERSTATTUNG / VERLUST
Betriebseinschränkungen bzw. -einstellungen infolge höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Betriebsstörungen (z.B. infolge von technischen Defekten) berechtigen weder zu Rückerstattung noch zu einer Entschädigung.

Langlaufpässe oder Tageskarten können bei Verlust nicht ersetzt werden.

4. LOIPEN
Die Loipen sind entsprechend den Schnee- und Witterungsbedingungen befahrbar. Nähere Informationen können dem aktuellen Loipenbericht entnommen werden. Bitte beachtet unsere Signalisation und Hinweistafeln.

5. BEANSTANDUNG / HAFTUNG
Allfällige Beanstandungen sind unverzüglich an den Loipenverein Schwellbrunn-Schönengrund zu richten.

Der Loipenverein Schwellbrunn-Schönengrund haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch ihn bzw. sein Personal verursacht werden, nach Massgabe der folgenden Bestimmungen. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Eine Haftung des Loipenverein Schwellbrunn-Schönengrund ist namentlich ausgeschlossen, bei Unfällen infolge Nichtbeachtens von Hinweisen, d.h.
- Missachtung von Markierungen und Hinweistafeln, Verlassen der Loipen
- Missachtung von Weisungen und Warnungen des Loipenverein Schwellbrunn-Schönengrund (z.B. Pistendienst)
- fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens auf den Loipen
- ungenügender Pisten- resp. Loipenpräparierung

Für Personen- und Sachschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften der Loipenverein Schwellbrunn-Schönengrund im Rahmen dieser AGB sowie der massgebenden nationalen Gesetze. Jede Haftung für Diebstähle im Wintersportgebiet oder für Sachbeschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen.

6. VERSICHERUNG
Jeglicher Versicherungsschutz ist Sache des einzelnen Loipen-Benützers.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt. Für alle unter diesen AGB mit dem Loipenverein Schwellbrunn-Schönengrund abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtssstand für allfällige Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Schönengrund.

Schönengrund, März 2019